LWTG
Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe (LWTG)Das Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe (LWTG) ist am 1. Januar 2010 an die Stelle des alten Heimgesetzes des Bundes getreten. Es will mit seinen Regelungen die Qualität der Einrichtungen für ältere Menschen und für volljährige Menschen mit Behinderung und volljährige pflegebedürftige Menschen fördern und kleinräumige, selbstbestimmte gemeinschaftliche Wohnformen unterstützen. Ziel des LWTG ist es, älteren, pflegebedürftigen und behinderten Menschen eine ihren individuellen Wünschen entsprechende Wohnform mit einem Höchstmaß an Privatsphäre zu ermöglichen. Menschen mit Unterstützungs- und Pflegebedarf sollen ihrem Wunsch entsprechend so lang wie möglich selbstbestimmt leben und am Leben in der Gesellschaft teilhaben können. Dies bedeutet die volle und wirksame gesellschaftliche Teilhabe bei einer selbstbestimmten Form der Betreuung. Damit setzt das LWTG einen besonderen Schwerpunkt auf die Verwirklichung von Teilhabe und Mitwirkung innerhalb der Einrichtungen und im Wohnumfeld. Das LWTG unterscheidet zwischen Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot, Einrichtungen mit besonderer konzeptioneller Ausrichtung und fordert für diese, dass • sich die Einrichtungen in und für ihr Wohnumfeld öffnen und langfristig zu einem Teil des lebendigen Zusammenlebens im Gemeinwesen werden. Selbstorganisierte Wohngemeinschaften sind ein wichtiger Teil der angestrebten neuen Wohnprojekte und sollen dazu beitragen, dass Menschen mit Behinderung oder Pflegebedarf selbstbestimmt zusammenleben können. Sie unterliegen keiner Aufsicht nach einem besonderen Ordnungsrecht und entsprechen privater Häuslichkeit, wenn Sie die im LWTG genannten Voraussetzungen der Selbstbestimmtheit und Wahlfreiheit bei der Inanspruchnahme von Leistungen erfüllen und bestimmte Größen nicht überschreiten. Für Menschen, die sich für diese Wohnform interessieren, hat das LWTG ein besonderes Beratungsangebot verankert. Die Landesberatungsstelle PflegeWohnen (externer Link) berät Initiatorinnen und Initiatoren selbstbestimmter Wohngemeinschaften für ältere Menschen mit Hilfebedarf bei der Konzeption und Umsetzung der selbstbestimmten gemeinschaftlichen Haushalts- und Lebensführung. Das LWTG stärkt auch die Position der Bewohnerinnen und Bewohner als Verbraucherinnen und Verbraucher. Dazu hat das LWTG auch die Beratungsleistungen der zuständigen Beratungs- und Prüfbehörde (externer Link), ehemals Heimaufsicht, erweitert. Sie berät auf Anfrage ältere, behinderte und pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen, Bewohnervertretungen, Träger von Einrichtungen und auch an der Gründung neuer und selbstbestimmter Wohnformen interessierte Menschen. Als weiteres zusätzliches und kostenfreies Beratungs- und Informationsangebot für Verbraucherinnen und Verbraucher wird der Ausbau das landesweite Informations- und Beschwerdetelefons Pflege und Wohnen in Einrichtungen (externer Link) als Weiterentwicklung des Info-Telefons Pflege bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz gefördert. Damit gibt es landesweit eine Ansprechstelle für Fragen von Bewohnerinnen und Bewohnern und ihrer Angehörigen, die Beschwerden auch an die zuständigen Stellen weiterleiten. Download des Gesetzes hier (interner Link) Hier finden Sie eine Zusammen-Fassung des Gesetzes über Wohnformen und Teilhabe in leichter Sprache. Leichte Sprache hilft Menschen mit Lernbehinderung schwere Texte zu verstehen. Download des Gesetzes in leichter Sprache hier (interner Link) |
